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Suisse Secrets – Whistleblowerschutz hä?

Nachdem vor ungefähr einem Jahr die Berichterstattung zu Suisse Secrets veröffentlicht wurde, ermittelt die Bundesanwaltschaft nun gegen den Whistleblower statt gegen die Credit Suisse. Wen wundert’s! 

Auffallend bei der Berichterstattung zu Suisse Secrets letztes Jahr war, dass keine Schweizer Medien an der Recherche mitgearbeitet haben. Der Grund dafür ist, dass sie sich nach Art. 47 des Bankengesetzes strafbar machen können. Krass oder? Dazu hatte Campax die Petition “Zensurartikel für Medienschaffende und Whistleblower abschaffen” lanciert. Diese wurde von knapp 4900 Menschen unterschrieben. Darin fordert Campax, dass: 

 

  1. Medienschaffende nicht dafür bestraft werden, wenn sie über aufgedeckte Steuerkriminalität, Folter, Drogenhandel, Geldwäsche, Korruption und andere schwere Verbrechen berichten; bzw. diese selber aufdecken
  2. Whistleblower*innen im Rahmen dieses Gesetzes ein besserer Schutz gewährt ist

Die Schweiz kennt grundsätzlich keinen Hinweisgeberschutz. In den meisten Fällen werden diese rechtlich verfolgt. Auch wenn ihre Hinweise für die Allgemeinheit von grosser Relevanz sind. Campax setzt sich schon länger für mehr Whistleblowerschutz in der Schweiz ein (unter anderem über unsere ehemalige Plattform Swissleaks). Es kann nicht sein, dass sich Journalist*innen und Whistleblower*innen strafbar machen, wenn sie Missstände aufdecken wollen. Der letzte Versuch in der Schweiz ein Gesetz zu vereinbaren, der Hinweisgebende schützt, ist kläglich gescheitert. Der Fall Suisse Secrets zeigt einmal mehr, wie wichtig ein solches Gesetz für die Schweiz wäre. Denn wie bereits in anderen Fällen, etwa den HSBC Genf Fall, ermittelt die Bundesanwaltschaft nicht gegen die CS, sondern gegen den Whistleblower, der die Daten zu Suisse Secrets weitergegeben hat. [1]

 

Whistleblower*innen erfüllen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Sie decken Missstände auf, die für die Allgemeinheit wichtig sind. Sei das, wenn die CS Kund*innen wie den russischen Oligarchen Alisher Usmanow hat, die kürzlich von der EU und auch der Schweiz sanktioniert wurden [2]; oder im Fall HSBC, Geldwäscher und Blutdiamanten-Händler in Genf ihr Konto führen dürfen und ein und aus gehen. [3]

 

Statt gegen diese Menschen vorzugehen, verschärft die Schweiz lieber das Bankengesetz und setzt somit Schweizer Journalist*innen einen Maulkorb. Für Campax ist klar, die Schweiz muss der EU folgen und dringend ein Whistleblowing-Schutzgesetz erarbeiten.

 

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