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Corona-Nothilfe für KMUs: Wir wurden gehört!

Innert 3 Tagen haben sich über 90’000 Menschen für Hunderttausende von Selbständigen, Familienbetrieben und Kleinstbetrieben eingesetzt. Diese hatten keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung, obwohl auch sie Beiträge in die ALV einbezahlt haben.

Kurzarbeitsentschädigung-für-Familienbetriebe-Selbständige-und-Kleinstbetriebe

Markus Hohl hat den Eilapell auf ACT, der Petitionsplattform von Campax, gestartet und sich mit grossem Engagement für die Forderung eingesetzt. Hier seine letzte Nachricht an die Unterstützer*innen der Petition.

 

Liebe Direktbetroffene, liebe Angehörige, liebe Unterzeichnerin, lieber Unterzeichner, geschätzte Dame, geschätzter Herr

 

War das eine Woche! Sie wird vielen von uns lange in Erinnerung bleiben. Wir haben in 3 Tagen knapp 90’000 Unterschriften zusammengetragen. Ich denke, wir dürfen nun unsere Sammeltätigkeit herunterfahren und damit auch uns etwas ‚herunterfahren‘.

Denn wir haben unsere Ziele erreicht.

Eine erste Entlastung kam, als die Teilnehmer der gestrigen Medienkonferenz bekannt wurden: die Bundesräte Berset, Parmelin und Maurer. Es geht also auch um Geld. Am Abend kam dann die Antwort des SECO. Die Leiterin Kommunikation hat uns geantwortet unter Beilage der Medienmitteilung (Links finden Sie unten). Hier die Zusammenfassung in Kürze:

 

  1. Kurzarbeitsentschädigung gibt es NEU für Angestellte mit befristeten Verträgen, Temporärkräfte, Auszubildende und auch für arbeitgeberähnliche Angestellte (Geschäftsleitende und Beteiligte), inkl. des mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartners: der Art. 31, Abs. 3 AVIG, der uns Kleinbetriebe so geärgert hat, ist ausser Kraft gesetzt. Das war unsere Petitionsforderung. Es wird eine Pauschale von 3320.- Fr. als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle erwähnt.
  2. Die Erwerbsausfälle für Selbständige, die wegen den erzwungenen Betriebsschliessungen so plötzlich entstanden sind, werden entschädigt. Geregelt wird es wie bei der EO (Militär, Zivilschutz, Mutterschaft): 80% des Einkommens als Taggeld und max. 196.- Fr. pro Tag. Die Entschädigungen für ärztlich verordnete Quarantäne sind auf 10 Tage, jene für Betreuungsaufgaben (Schulschliessungen) auf 30 Tage befristet. Auszahlungsstelle ist die AHV-Kasse, über die Sie abrechnen.
  3. Die Entschädigung bei Erwerbsausfall für Angestellte betrifft Eltern, die ihre Arbeit aufgrund von Schulschliessungen für Kinderbetreuung unterbrechen mussten. Auch hier sind die Entschädigungen ein Taggeld bis max. 196.-/Tag. Sie sind für ärztlich verordnete Quarantäne auf 10 Tage, jene für Betreuungsaufgaben (Schulschliessungen) auf 30 Tage befristet.

Im weiteren erwähnt sind Kultur, Sport, Tourismus und Regionalpolitik. Details entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung.

 

Nun zum praktischen Teil

 

Bundesrat Maurer sagt es klar: wir haben Firmen, die können nicht bezahlen und andere warten auf das Geld und können dann auch nicht bezahlen. Das Ziel ist, dass derjenige, der etwas schuldet, bezahlen kann, damit derjenige, der das Geld zugut hat, auch bezahlen kann. Es geht um Liquidität, damit wir nicht in eine Negativspirale geraten, aus der wir nicht mehr herauskommen.

 

Wie macht man das, wenn innert Stunden zehntausende Gesuche eingehen? Mit Hilfe der eigenen Bank: sie schiesst als Überbrückung jene durch Corona entstandene Ausfälle vor. Die Bank zahlt, der Bund bürgt. Ganz wichtig: es geht nicht um zusätzliche Kredite oder Giesskannenzahlungen. Konkret werden Sie Kurzarbeitsentschädigungen oder EO-Zahlungen erhalten: bis diese berechnet und ausgezahlt sind, dauert es eine Zeit, die wir jetzt nicht haben. Die Bank schiesst vor und Sie zahlen zurück, wenn das Geld von den Ausgleichskassen eingeht. Sehr pragmatisch: Hut ab vor diesen sofort wirkenden Massnahmen, die wie Bundesrat Maurer deutlich sagt, besonders für Kleinbetriebe da sind.

 

Die konkrete Vorgehensweise kommt bis nächsten Mittwoch in Form von Weisungen und Notverordnungen, so dass die besagte Liquidität ab Donnerstag zur Verfügung steht. Bundesrat Maurer spricht davon, „zur Bank zu gehen“. Ich rate dringend, das per Mail oder Telefon zu machen, falls die Bank nicht bereits bis am Mittwoch an Sie gelangt: Social distancing.

Das SECO bittet um Verständnis, dass die Aufschaltung der beschlossenen Massnahmen auf den Webseiten in 3 Sprachen gemacht werden muss.

 

Zusammen waren wir stark – vielen Dank!

 

Einen schönen Tag wünscht ganz herzlich
Markus Hohl

 

Hier finden Sie die Medienmitteilung auf der Seite des Bundes

 

Hier liegt die Mitteilung ebenfalls zum Herunterladen – zusammen mit einem „Schmankerl“ eines österreichischen (?) Sängers – etwas nachdenklich aber vielleicht ganz hilfreich in dieser Zeit des Herunterfahrens.