Goldesel für wen?
Warum die Schweiz ihre Waffenexporte nicht lockern darf
Alle paar Jahre dasselbe Schauspiel: Die Rüstungsindustrie beklagt zu strenge Exportbestimmungen, Wirtschaftsverbände warnen vor bedrohten Arbeitsplätzen und die Politik soll den Waffenhandel erleichtern. Am 29. November 2026 steht die Schweiz erneut vor einer solchen Entscheidung.
Dabei sprechen die Zahlen eine andere Sprache: Die Rüstungsindustrie ist längst nicht so bedeutend für die Schweizer Wirtschaft, wie uns weisgemacht wird. Gleichzeitig profitieren wenige grosse Konzerne vom Geschäft mit Waffen, die immer wieder in falsche Hände geraten.
Trotzdem sollen ausgerechnet jene Exportkontrollen gelockert werden, die erst vor wenigen Jahren verschärft wurden.
Es geht hier um weit mehr als Wirtschaft und Arbeitsplätze. Es geht um Verantwortung, um Menschenleben und um die Frage, wessen Interessen unsere Politik eigentlich vertritt.
Vier Gründe für ein Nein
1. Die Rüstungsindustrie ist kein Goldesel für die Schweiz
Die Befürworter*innen tun so, als stehe die Zukunft der Schweizer Wirtschaft auf dem Spiel. Dabei machten Kriegsmaterialexporte 2025 gerade einmal 0,21 Prozent der Schweizer Warenausfuhren aus. Die Branche schafft zwar Arbeitsplätze, ihre volkswirtschaftliche Bedeutung wird aber masslos überhöht. Müssen wir für einen derart kleinen Wirtschaftszweig wirklich unsere Exportkontrollen lockern?
2. Goldesel für wenige – auf Kosten vieler
Wer profitiert tatsächlich? Eine WOZ-Recherche zeigt, dass 71 Prozent des 2025 bewilligten Exportvolumens auf Unternehmen des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall und ein Joint Venture entfielen. Gleichzeitig investieren mächtige Wirtschaftsverbände Millionen in die Ja-Kampagne. Während von Schweizer Arbeitsplätzen und Sicherheit gesprochen wird, stehen erhebliche wirtschaftliche Interessen weniger grosser Konzerne auf dem Spiel.
3. Weniger Kontrolle über tödliche Waffen
Schweizer Waffen tauchten bereits in den Händen saudischer Soldaten im Jemen und bei bewaffneten Gruppen in Syrien auf. Solche Fälle zeigen, wie schwierig es ist, einmal exportiertes Kriegsmaterial zu kontrollieren. Trotzdem sollen die Vorschriften für Waffenexporte und die Weitergabe an Drittstaaten gelockert werden. Ausgerechnet dort, wo mehr Kontrolle nötig wäre, sollen die Regeln geschwächt werden.
4. Die Ukraine als politischer Vorwand
Ursprünglich sollte eine begrenzte Gesetzesänderung ermöglichen, dass europäische Staaten Schweizer Waffen an die Ukraine weitergeben können. Herausgekommen ist eine umfassende Lockerung der Exportregeln, die das ursprüngliche Problem nicht verlässlich löst. Stattdessen sollen ausgerechnet jene Schutzmechanismen geschwächt werden, die erst 2022 dank der Korrektur-Initiative gesetzlich verankert wurden.
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Wir haben die wirtschaftlichen Interessen, die Geschichte der Schweizer Waffenexporte und die politischen Hintergründe genauer unter die Lupe genommen. Hier findest du unsere ausführlichen Argumente und Quellen.
Die Schweiz kann durchaus stolz auf ihre humanitäre Tradition, ihre diplomatischen Dienste und ihre Rolle als Vermittlerin in internationalen Konflikten sein. Doch sie muss sich auch mit ihrer weniger rühmlichen Geschichte auseinandersetzen. Bereits in den 1920er-Jahren dienten Schweizer Rüstungsbetriebe der verdeckten deutschen Wiederaufrüstung. Während des Zweiten Weltkriegs belieferte Oerlikon-Bührle Nazideutschland mit Waffen. Später folgten illegale Lieferungen an das südafrikanische Apartheidregime und das vom Bürgerkrieg erschütterte Nigeria. Dort bedrohten Schweizer Flugabwehrkanonen ausgerechnet die Hilfsflüge des Roten Kreuzes. Die Geschichte von Oerlikon-Bührle zeigt eindrücklich, wie eng wirtschaftliche Interessen und politische Verantwortung miteinander verflochten sein können.
Auch in jüngerer Vergangenheit sorgten Schweizer Waffen in Kriegs- und Krisengebieten wiederholt für Schlagzeilen. Trotzdem steht am 29. November 2026 erneut eine weitreichende Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes zur Abstimmung.
Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass Kriegsmaterial künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch an 36 Partnerstaaten geliefert werden kann, wenn diese in bewaffnete Konflikte verwickelt sind. Zudem sollen die Regeln zur Weitergabe an Drittstaaten gelockert und dem Bundesrat zusätzliche Ausnahmekompetenzen eingeräumt werden.
Die Befürworter*innen sprechen von einer wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Notwendigkeit. Doch die Zahlen und die Geschichte der Schweizer Rüstungsindustrie erzählen eine deutlich weniger überzeugende Geschichte.
Eines der zentralen Argumente der Befürworter*innen lautet, die Schweizer Rüstungsindustrie sei auf grössere Absatzmärkte angewiesen. Ohne Lockerungen drohten Arbeitsplätze, industrielle Kompetenzen und letztlich unsere Verteidigungsfähigkeit verloren zu gehen.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Rüstungsindustrie Arbeitsplätze schafft und zur Schweizer Wirtschaftsleistung beiträgt. Doch ihre Bedeutung wird im politischen Abstimmungskampf gerne so dargestellt, als handle es sich um einen staatstragenden Wirtschaftszweig, dessen Überleben auf dem Spiel stehe.
Eine Studie von BAK Economics im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) liefert dazu aufschlussreiche Zahlen. Für das Jahr 2019 errechnete sie bei der eigentlichen Rüstungsgüterproduktion eine direkte Bruttowertschöpfung von rund 858 Millionen Franken und knapp 5’000 Vollzeitstellen. Das entsprach gerade einmal rund 0,12 Prozent der gesamten Schweizer Wirtschaftsleistung.
Auch eine aussergewöhnliche Produktivität lässt sich daraus nicht ableiten. Mit einer Wertschöpfung von rund 173’000 Franken pro Vollzeitstelle bewegte sich die Rüstungsgüterproduktion ungefähr in der Grössenordnung des Schweizer Durchschnitts. Von einem einzigartigen wirtschaftlichen Goldesel kann also kaum die Rede sein.
Natürlich begegnet man gelegentlich deutlich höheren Zahlen. Doch hier lohnt sich ein genauer Blick: Werden der Rüstungsindustrie mehrere Milliarden Franken Wertschöpfung und Zehntausende Arbeitsplätze zugeschrieben, sind darin häufig auch die zivile Produktion derselben Unternehmen, sogenannte Dual-Use-Güter und wirtschaftliche Effekte entlang der Zulieferketten enthalten. All das einfach der eigentlichen Rüstungsproduktion zuzuschreiben, verzerrt das Bild.
Noch deutlicher wird die Grössenordnung bei den Exporten. Laut offizieller SECO-Statistik exportierten Schweizer Unternehmen 2025 Kriegsmaterial im Wert von rund 948 Millionen Franken. Das entspricht gerade einmal 0,21 Prozent der gesamten Schweizer Warenausfuhren.
Und von einem allgemeinen Zusammenbruch der Branche kann ebenfalls keine Rede sein: Gegenüber dem Vorjahr sind die Kriegsmaterialexporte um knapp 43 Prozent gestiegen.
Das bedeutet nicht, dass einzelne Unternehmen oder Produktionsstandorte keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten hätten. Es zeigt aber, wie fragwürdig es ist, aus den Interessen einer überschaubaren Branche gleich eine wirtschaftliche Notwendigkeit für die gesamte Schweiz abzuleiten.
Die eigentliche Frage lautet deshalb: Wie viel sind wir bereit, für die wirtschaftlichen Interessen einiger Rüstungsunternehmen aufs Spiel zu setzen?
Manchmal hilft es, sich eine ganz simple Frage zu stellen: Cui bono? Wem nützt es?
Eine bemerkenswerte Recherche des WOZ-Journalisten Jan Jirát mit dem Titel «Lex Rheinmetall» liefert darauf eine ziemlich deutliche Antwort.
Für das Jahr 2025 bewilligte das SECO Kriegsmaterialexporte im Umfang von 2,77 Milliarden Franken. Über 98 Prozent dieses bewilligten Volumens entfielen auf lediglich elf Unternehmen.
Besonders bemerkenswert: 1,96 Milliarden Franken beziehungsweise 71 Prozent des gesamten bewilligten Exportvolumens entfielen auf drei Tochterunternehmen und ein Joint Venture des deutschen Rüstungskonzerns Rheinmetall. Dabei handelt es sich um Exportbewilligungen, nicht um tatsächlich bereits ausgeführte Lieferungen.
Von den elf grössten Unternehmen haben laut WOZ ausserdem nur zwei ihren Hauptsitz in der Schweiz. Hinter den übrigen stehen internationale Konzerne aus Deutschland, den USA und weiteren europäischen Ländern.
Die viel beschworene «Schweizer Rüstungsindustrie» ist also längst Teil eines globalisierten Geschäfts, in dem die Interessen ausländischer Konzerne eine entscheidende Rolle spielen.
Und ausgerechnet Rheinmetall, dessen Schweizer Tochter Rheinmetall Air Defence aus der einstigen Oerlikon-Bührle hervorgegangen ist, dürfte besonders von der Gesetzesänderung profitieren.
Dabei läuft das Geschäft für den Konzern bereits ausgezeichnet. 2025 steigerte Rheinmetall seinen Umsatz um 29 Prozent auf knapp zehn Milliarden Euro. Das operative Ergebnis erreichte mit rund 1,8 Milliarden Euro einen neuen Rekord. Auch der Auftragsbestand wuchs kräftig. Der Geschäftsbericht des Konzerns spricht eine deutliche Sprache.
Während die weltweite Aufrüstung die Auftragsbücher grosser Rüstungskonzerne füllt, wird der Schweizer Bevölkerung erzählt, die Branche brauche dringend Erleichterungen, um ihre Zukunft zu sichern.
Und wer verbreitet diese Erzählung besonders lautstark?
Wenig überraschend spielen dabei mächtige Wirtschaftsverbände wie Swissmem und Economiesuisse eine zentrale Rolle. Sie lassen sich den Abstimmungskampf einiges kosten. Wie der Blick unter Berufung auf die Eidgenössische Finanzkontrolle berichtete, verfügte die Ja-Seite Mitte Oktober über ein Kampagnenbudget von rund drei Millionen Franken. Allein Economiesuisse steuerte 1,25 Millionen Franken bei. Dem Nein-Lager standen zu diesem Zeitpunkt rund 580’000 Franken zur Verfügung.
Das ist ein bemerkenswertes Kräfteverhältnis. Wirtschaftsverbände und Konzerne, die von besseren Exportbedingungen profitieren können, unterstützen einen millionenschweren Abstimmungskampf. Gleichzeitig wird die Vorlage als eine Frage der nationalen Sicherheit und des Wohlergehens der gesamten Schweizer Wirtschaft dargestellt.
Das soll nicht heissen, dass es keine legitimen sicherheitspolitischen Fragen gibt. Eine industrielle Grundlage für die Landesverteidigung ist durchaus diskutabel. Aber deren Zukunft einfach mit möglichst grosszügigen Exportmöglichkeiten gleichzusetzen, greift zu kurz.
Denn die wirtschaftlichen Interessen einiger grosser Rüstungskonzerne sind noch lange nicht die Interessen der Schweizer Bevölkerung.
Doch die wirtschaftlichen Interessen sind nur eine Seite der Medaille. Schliesslich sprechen wir nicht über den Export von Schokolade, Uhren oder Maschinen, sondern über Kriegsmaterial.
Und bei Waffen gibt es ein grundsätzliches Problem: Sind sie einmal verkauft, lässt sich nur begrenzt kontrollieren, wo und wie sie später eingesetzt werden.
Die Vergangenheit liefert genügend Beispiele. Eine Recherche von RTS und Lighthouse Reports dokumentierte Schweizer SIG-Sauer-Sturmgewehre in den Händen saudischer Soldaten bei einem Militäreinsatz im Jemen. Schweizer RUAG-Handgranaten gelangten über die Vereinigten Arabischen Emirate und Jordanien nach Syrien, wo solche Granaten später sogar beim sogenannten Islamischen Staat auftauchten.
Dass die Kontrolle auch heute alles andere als zuverlässig funktioniert, zeigte eine SRF-Recherche vom Mai 2026. Schweizer Kontrolleure wollten in Jordanien überprüfen, ob gelieferte Waffen noch vorhanden waren. Doch die dortigen Sicherheitskräfte verweigerten teilweise die Einsicht. Nur bei etwas mehr als einem Drittel des zu kontrollierenden Kriegsmaterials gelang die Inspektion.
Und erst Ende Oktober berichtete SRF erneut über Schweizer Komponenten in russischen Drohnen und Raketen. Dabei handelt es sich nicht um Schweizer Kriegsmaterial oder klassifizierte Dual-Use-Güter, sondern um zivile elektronische Massenprodukte. Der Fall untersteht deshalb anderen Exportbestimmungen. Er macht aber einmal mehr deutlich, wie schwierig es ist, internationale Lieferketten und den tatsächlichen Verbleib von Gütern zu kontrollieren.
Und ausgerechnet jetzt sollen die Vorschriften für den Waffenhandel weiter gelockert werden?
Künftig müssten Abnehmerstaaten nicht mehr grundsätzlich zusichern, dass sie Schweizer Kriegsmaterial nur mit Zustimmung der Schweiz weitergeben. Stattdessen soll der Bundesrat solche Garantien verlangen können, wenn er dies aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen für nötig hält. Wo entsprechende Erklärungen wegfallen, werden auch nachträgliche Kontrollen des Endverbleibs erschwert.
Dabei bestehen bereits heute beträchtliche Ausnahmen. Wie Watson im Oktober 2026 aufdeckte, bewilligte das SECO in den ersten drei Quartalen 2026 Kriegsmaterialexporte nach Saudi-Arabien im Umfang von über 41 Millionen Franken, darunter Munition für knapp 38 Millionen Franken.
Obwohl Saudi-Arabien in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist, konnten diese Lieferungen gestützt auf eine bestehende Ausnahmepraxis bewilligt werden. Spezielle Munition für bereits gelieferte Flugabwehrsysteme wird dabei rechtlich ähnlich wie Ersatzmaterial behandelt.
Die Frage drängt sich geradezu auf: Wenn bereits unter den heutigen Regeln solche Lieferungen möglich sind, weshalb sollen wir die Kontrollmechanismen zusätzlich schwächen?
Die Schweiz kann nicht garantieren, dass einmal exportierte Waffen niemals in falsche Hände geraten. Doch gerade deshalb sind strenge Regeln vor dem Export so wichtig.
Besonders widersprüchlich ist die Entstehungsgeschichte dieser Gesetzesänderung.
Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 wollten Länder wie Deutschland, Dänemark und Spanien bereits gekauftes Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine weitergeben. Der Bundesrat verweigerte seine Zustimmung unter Berufung auf das Neutralitätsrecht.
Daraufhin entstand eine politische Debatte darüber, ob die Schweiz ihre Regeln für die Wiederausfuhr anpassen sollte. Selbst Teile der SP waren bereit, eine eng begrenzte Änderung zu unterstützen, um die militärische Selbstverteidigung der Ukraine zu ermöglichen.
Doch daraus wurde nichts. Statt einer gezielten Regelung für die Ukraine beschlossen SVP, FDP und Mitte eine wesentlich breitere Lockerung der Exportbestimmungen.
Und ausgerechnet die Ukraine, die den Anstoss für die ganze Debatte lieferte, profitiert davon nicht unmittelbar.
Wie der Bundesrat selbst bestätigt, bleiben direkte Schweizer Kriegsmateriallieferungen an die Ukraine auch mit dem neuen Gesetz verboten. Ebenso darf die Schweiz einer gezielten Weitergabe an die Ukraine weiterhin nicht zustimmen. Zwar könnten spätere indirekte Weitergaben unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden. Eine verlässliche Lösung für das ursprüngliche Ukraine-Problem schafft die Revision damit aber nicht.
Das ist auch politisch gewollt. Insbesondere die SVP wollte verhindern, dass Schweizer Waffen in die Ukraine gelangen. Erst eine entsprechende «Neutralitätsbremse» machte den bürgerlichen Kompromiss möglich, wie SRF recherchierte.
Die Ukraine diente damit als politischer Türöffner für eine Gesetzesänderung, die weit über die ursprüngliche Frage hinausgeht. Mehr Geschäftsmöglichkeiten für Rüstungsunternehmen, aber keine verlässliche Hilfe für das Land, mit dem die ganze Debatte begründet wurde.
Hinzu kommt ein demokratiepolitischer Widerspruch.
Erst 2019 wurden für die sogenannte Korrektur-Initiative über 134’000 Unterschriften gesammelt. Die Initiative verlangte strengere Regeln für Waffenexporte und eine stärkere gesetzliche Kontrolle. Der parlamentarische Gegenvorschlag übernahm zentrale Forderungen, weshalb die Initiative zurückgezogen wurde.
Am 1. Mai 2022 traten die neuen gesetzlichen Bestimmungen in Kraft. Damit wurden die Exportkriterien endlich im Gesetz verankert und die Ausnahmekompetenzen des Bundesrates eingeschränkt.
Keine vier Jahre später sollen zentrale Teile dieses Fortschritts bereits wieder rückgängig gemacht werden.
Was durch jahrelangen politischen und zivilgesellschaftlichen Druck erreicht wurde, soll nun im Namen wirtschaftlicher Interessen wieder aufgeweicht werden.
Unser Wohlstand darf nicht auf Kriegsgeschäften beruhen
Also reden wir Klartext: Bei dieser Abstimmung geht es nicht bloss um wirtschaftliche Kennzahlen, bürokratische Vorschriften oder die internationale Wettbewerbsfähigkeit einiger Unternehmen.
Es geht um Menschenleben.
Um Kinder, Eltern, Geschwister und Freund*innen. Um Handwerker*innen, Pflegefachpersonen, IT-Fachleute, Landwirt*innen und all jene Menschen, die versuchen, ein möglichst sicheres und gutes Leben zu führen. Die für ihre Familien sorgen, ihren Freundinnen beistehen und ihrer nächsten Generation etwas hinterlassen möchten.
Menschen, die sich darin kaum von uns unterscheiden.
Selbst wenn sämtliche wirtschaftlichen Versprechen der Befürworter*innen zutreffen würden, müssten wir uns eine grundsätzliche Frage stellen: Ist eine florierende Kriegswirtschaft automatisch ein Zeichen einer florierenden Gesellschaft?
Was für einen Rüstungskonzern steigende Umsätze, höhere Renditen und neue Absatzmärkte bedeutet, kann anderswo Zerstörung, Leid und Tod bedeuten. Nicht jedes wirtschaftliche Wachstum ist automatisch gesellschaftlicher Fortschritt.
Dabei verfügt die Schweiz über genügend wirtschaftliche Stärke, Fachkräfte, Forschungseinrichtungen und industrielle Kompetenz, um ihren Wohlstand anders zu sichern. An gesellschaftlichen Herausforderungen mangelt es uns jedenfalls nicht: Wohnungsnot, Altersarmut, Pflegemangel oder die ökologische Krise sind nur einige davon.
Wir alle arbeiten hart, um uns selbst und den Menschen um uns herum ein sicheres, möglichst sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Und ich bin überzeugt, dass die meisten Menschen in der Schweiz nicht möchten, dass dieser Wohlstand auf Kosten der Sicherheit anderer Menschen erkauft wird.
Natürlich braucht die Schweiz eine ernsthafte Debatte über ihre Verteidigungsfähigkeit und die Zukunft industrieller Arbeitsplätze. Aber diese darf nicht dazu führen, dass die wirtschaftlichen Interessen von Rüstungskonzernen schwerer wiegen als die Verantwortung für die Folgen ihrer Geschäfte.
Es geht bei dieser Abstimmung nicht darum, sämtliche Probleme des internationalen Waffenhandels auf einen Schlag zu lösen. Es geht darum, ob wir die bestehenden Schutzmechanismen erhalten oder sie zugunsten grösserer Geschäftsmöglichkeiten weiter abbauen.
Die Schweiz hat Besseres zu bieten als immer einfachere Kriegsgeschäfte. Und eine florierende Gesellschaft misst sich nicht daran, wie viele Waffen sie verkaufen kann, sondern daran, wie viel Sicherheit und Wohlstand sie für Menschen schafft.
Deshalb sagen wir am 29. November Nein zur Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes.