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Aufruf: Kinder auf den Fluchtwegen
Am 24. Februar 1997 hat die Schweiz die Kinderrechtskonvention der UNO unterzeichnet. Die Schweiz verpflichtet sich damit, ihre Gesetze und Entscheidungen an den Richtlinien der Konvention zu orientieren. Hier in der Schweiz und überall auf der Welt, wo Kinder betroffen sind.
Trotzdem ist die Schweiz regelmässig an Verletzungen der Kinderrechte beteiligt. Diese geschehen vielfältig auf den Fluchtwegen. Daran erinnern wir und protestieren dagegen mit der Aktion «Beim Namen nennen».
Dazu vier Beispiele:
- Für die Jahre 2025-2027 unterstützt die Schweiz die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex mit 52 bis 61 Millionen Franken pro Jahr. Diese stark militarisierte Agentur hindert immer wieder mit Gewalt Migrantinnen und Migranten daran, die Aussengrenzen Europas zu überwinden, und verletzt damit das Grundrecht, um Asyl zu bitten. Schweizer Geld trägt dazu bei, dass seit Jahren an diesen Aussengrenzen Tausende von Kindern umkommen, auf gekenterten Booten, durch Erstickung in Lastwagen, in Schiesserein an Grenzübergängen, usw.
- Wenn es Kindern und Jugendlichen trotzdem gelingt, nach Europa zu kommen, werden sie meistens zuerst, ob allein oder mit ihrer Familie, in haftähnlichen Lagern in Südeuropa eingesperrt. Auch hier ist die Schweiz finanziell beteiligt: Im Rahmen einer Kooperation mit Griechenland unterstützt sie mit 2,4 Millionen Franken jährlich, in solchen Lagern auf den griechischen Inseln, «geschützte Zonen» für unbegleitete Minderjährige. So zum Beispiel auf Samos, wo 500 Minderjährige unter misslichen Bedingungen in einem Gebäude eingepfercht sind, das für 200 konzipiert ist.
- Manchmal gelingt es Familien oder unbegleiteten Minderjährigen, bis in die Schweiz zu kommen. Fast zwangsweise müssen sie aber über ein anderes europäisches Land einreisen. Wurden sie dort registriert, so bemüht sich die Schweiz, sie in dieses Land zurückzuschicken. So kommt es regelmässig zu Zwangsausschaffungen, die die Kinder stark traumatisieren, in letzter Zeit häufig nach Kroatien. Obschon die Behörden das Gegenteil behaupten, erweist sich oft, dass in diesem Land die Aufnahmestrukturen für Familien und die medizinische Betreuung von kranken Kindern nicht gewährt sind.
- Familien, deren Asylgesuch in der Schweiz abgelehnt wurde, können öfters, aus verschiedenen Gründen, nicht ausgeschafft werden. Dann kommen diese abgewiesenen Menschen in Nothilfezentren. Dort werden zwar minimale Überlebenshilfen gewährt, aber gerade Kinder und Jugendliche werden in diesen Zentren unwürdigen Bedingungen ausgesetzt. In einer ausführlichen Studie hat die Eidgenössische Migrationskommission auf die Missstände in der Nothilfe hingewiesen. In einer rechtlichen Stellungnahme wird gezeigt, dass diese Situation unter vielen Aspekten in Widerspruch steht mit der Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention der UNO.
Aufruf
Von den Aussengrenzen Europas bis in die Schweizer Asyl- und Nothilfezentren geschehen immer wieder schlimme Verletzungen der in der Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte. Opfer dieser Verletzungen sind Kinder und Jugendliche auf den verschiedenen Stationen ihrer Fluchtwege.
Im Rahmen der Aktion «Beim Namen nennen» rufen wir deshalb den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren auf, die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention der UNO von 1997 endlich ernst zu nehmen. In Hinsicht auf Kinder und Jugendliche soll die schweizerische Migrationspolitik systematisch den Regeln der Konvention Folge leisten, sowohl in der europäischen Zusammenarbeit als auch in den internen Entscheidungen und Einrichtungen.
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